SHED-Prüfkammern werden für die Messung der Kohlenwasserstoffabgabe von PKW’s, Motorrädern und PKW-Komponenten verwendet.
Die Gesetzgeber (EU, EPA, CARB, NSCN) legen die zulässigen Emissionsgrenzwerte und die Nachweisprozeduren fest. Für die Zulassung von Fahrzeugen muss der Fahrzeughersteller die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte nachweisen. Niedrige Hintergrund-Emissionen sind eine wichtige Voraussetzung für aussagefähige Prüfergebnisse. Entsprechend der EPA/CARB/EN Normen darf der Grenzwert einen Wert von 0,05 g nicht überschreiten. Für unseren befahrbaren Standard- SHED garantieren wir eine Hintergrund-Emission von besser als 0,007 g, gemessen nach 4h, gemäß EPA §86.117-96a.
Der Nachweis erfolgt in SHED-Prüfkammern, ausgerüstet mit der erforderlichen Analysetechnik und einer Prüfstandssoftware zur Versuchsdurchführung und Ergebnisdokumentation.
Für zuverlässige Messergebnisse sorgen:
• Niedrige Hintergrundemissionen deutlich unterhalb der gesetzlichen Vorgaben
• Lieferung komplett montierter Anlagen
• Sehr kurze Montage- und Inbetriebnahmezeiten vor Ort
• Variable Prüfraumgrößen abgestimmt auf den Prüfling (Drive-In, Walk-In, Mini-SHED, Micro-Shed, Running Loss SHED, befahrbar für PKW (Fahrbetrieb auf Dynamometer)