•In die Schlossbügelhälften können Fremdanschlüsse, z. B. Anschlagpunkte, Schäkel, Blechgreifer, sowie die Kette montiert werden.
•Form und Funktion zum Patent angemeldet.
•Kein Verklanken der montierten Kette möglich.
•Die Bügelhälften sind beliebig untereinander kombinierbar.
•Kein Wandern, keine Beschädigung der sonst üblichen Sicherungsfeder oder der Hülsen des Haltebolzens.
•Patente Verschleißmarken.
•incl. RUD ID-POINT ( ab Nenngröße 8 )