Zulässig als Verpackung gemäß Verpackungsanweisung P207 entsprechend Sondervorschrift für die Verpackung PP 87 – die Sondervorschriften: 327, 625, 190 und 344 sind zu beachten.
Zusatzausrüstung: Mittel zum Aufsaugen freier Flüssigkeiten, die bei der Beförderung frei werden können.
UN zugelassene Gefahrgutverpackung
Zulassung der UN-BOXXaero z.B. für UN1950 (Abfalldruckgaspackungen)
Zum Transport nach ADR zugelassen
Durch die Lüftungsöffnungen an beiden Seiten und weitere Öffnungen im Deckel wird eine Zirkulation ermöglicht und es ist eine gute Belüftung gewährleistet.
Optional kann die Deckelöffnung auch aus einer Einwurf-Gummirosette bestehen.
Nominal-Volumen: ca. 120l (UN-BOXX aero) und 200l (UN-BOXX max aero)
Mehrwegbehälter