NESTRO Rauchgasentstauber für Kesselleistungen von 50 bis 1.000 kW sind kompakt und verfügen über einen integrierten Saugzugventilator. Diese bewährte Technik allein wird aber in den kommenden Jahren den gesetzlichen Vorgaben nicht mehr genügen. Bei der Verwendung der zugelassenen Brennstoffe (lt. 1.BimSchV) garantiert NESTRO mit seinen Rauchgasentstaubern einen Reststaubgehalt < 150 mg/m³ - eine saubere Sache für alle Beteiligten.
HOHE ANFORDERUNGEN AN DIE RAUCHGASENSTAUBUNG
Am 01.01.2015 trat die 2. Stufe der 1.BimSchV in Kraft. Das bedeutet für Neuanlagen ab 4 KW Heizleistung niedrigere Grenzwerte und somit höhere Anforderungen an die Anlagentechnik. Mit den Rauchgasgewebefiltern NA/T RG, einer Entwicklung aus dem Hause NESTRO, lassen sich diese neuen Grenzwerte sicher einhalten. Und nahezu alle vorhandenen Kesselsysteme lassen sich mit diesen Rauchgasgewebefiltern ergänzen bzw. nachrüsten.