Zum Schutz von Personen oder um kostspieligen Maschinenschäden vorzubeugen, kommen Sicherheitsfangmuttern zum Einsatz. Dabei handelt es sich um eine lastfrei mitlaufende zweite Gewindemutter, die mit der eigentlichen Tragmutter und einem Abstandsmaß X fest gekoppelt ist. Bei zunehmendem Verschleiß der Tragmutter, verringert sich das Maß X zur Sicherheitsfangmutter entsprechend. Bei unmittelbarer Personengefährdung z. B. auf Hebebühnen sind bestimmte Vorschriften u.a. nach EN 280, EN 1493, EN 1570, EN 1756 (ehem. VBG 14) einzuhalten. Hier kommen die Sicherheitsfangmuttern der langen Ausführung zum Einsatz. Die Verschleißüberwachung kann beim Gebrauch von langen Sicherheitsfangmuttern mittels elektrischem Endschalter erfolgen.