Die neue EU-Richtlinie 2020/2184 ist am 12. Januar 2021 in Kraft getreten und muss seit dem 12. Januar 2023 in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel dieser Richtlinie ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Auswirkungen einer Verunreinigung von Wasser für den menschlichen Gebrauch zu schützen und den Zugang zu Wasser zu verbessern.
Bis zum 12. Januar 2024 legt die Kommission technische Leitlinien für Analysemethoden zur Überwachung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen fest, einschließlich Nachweisgrenzen, Parameterwerte und Häufigkeit der Probenahme. In der Richtlinie werden die folgenden Parameter definiert: "PFAS insgesamt" und "Summe der PFAS". Der Parameter "PFAS gesamt" bezeichnet die Gesamtheit der Per- und Polyfluoralkylsubstanzen. Der Parameter "Summe der PFAS" bezeichnet die Summe von 20 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen. Diese 20 Analyten sind zu überwachen, wenn die gemäß Artikel 8 durchgeführte Risikobewertung und das Risikomanagement für die Einzugsgebiete der Entnahmestellen zu dem Ergebnis kommen, dass diese Stoffe in einer bestimmten Wasserversorgung wahrscheinlich vorhanden sind.
Die Bestimmung der Summe von 20 PFAS aus Wasser mittels SPE und LC-MS/MS gemäß Richtlinie (EU) 2020/2184 ist die neueste Anwendungsentwicklung im Bereich der PFAS-Analytik bei MACHEREY-NAGEL.