Die Spiralgehäuse der Pumpe müssen aus Gusseisen der Güteklasse FG260 gemäß IS 210/ISO 486 mit vertikalem Druckstutzen und halboffenem Radiallaufrad aus Gusseisen (Standardlieferung), CF8 und CF8M bestehen und für das Pumpen von Flüssigkeiten bis zu 50 Grad geeignet sein. C.
Die Pumpenwelle muss aus rostfreiem Stahl gemäß ASTM A582 und der Güteklasse AISI 410 gefertigt sein.
Die Wellenabdichtung der Pumpe wird mit einer doppelten Gleitringdichtung aus Kohlenstoff/Keramik/NBR/AISI 304 bis zu 1 PS und über 1 PS mit einer Gleitringdichtung aus Sic/Sic/Viton/AISI 316 auf der Pumpenseite geliefert.
Die Pumpe ist mit einem trockenen Tauchmotor mit Isolierung der Klasse F, Schutzart IP 68, 2900 Umdrehungen pro Minute, epoxidversiegelter Kabeleinführung, mit S1-Betrieb für voll eingetauchtes Wasser und S3-Betrieb für teilweise eingetauchtes Wasser, 1 Phase, 240 Volt, 3 Phasen, 415 Volt, gekoppelt.
Alle Gusseisenteile müssen mit einer CED-Beschichtung (Kathoden-Elektroden-Beschichtung) für Korrosionsbeständigkeit mit gleichmäßiger Beschichtung und einer kontrollierten Beschichtungsdicke von 20-30 Mikron versehen sein.
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