Die Spiralgehäuse der Pumpe müssen aus Gusseisen gemäß IS 210/ISO 186, Güteklasse FG 260, bestehen und eine vertikale Drucköffnung aufweisen. Die Pumpen müssen ein nicht verstopfendes, halboffenes Laufrad aus Gusseisen (Standardlieferung), CF8 und CF8M haben, das für das Pumpen von Flüssigkeiten bis zu 50 Grad geeignet ist. C.
Die Pumpenwelle besteht aus rostfreiem Stahl gemäß ASTM A582 und der Güteklasse AISI 410.
Die Abdichtung der Pumpenwelle erfolgt durch eine doppelte Gleitringdichtung aus Kohlenstoff/Keramik/NBR/AISI 304. Bis zu 1 PS und über 1 PS muss die Gleitringdichtung auf der Pumpenseite aus Sic/Sic/Viton/AISI 316 bestehen.
Die Pumpe muss mit einem trockenen Tauchmotor mit Isolierung der Klasse F, Schutzart IP 68, 2900 U/min, epoxidversiegelter Kabeleinführung, mit S1-Betrieb für voll eingetauchte und S3-Betrieb für teilweise eingetauchte Anwendungen gekoppelt sein.
Alle Gusseisenteile müssen eine CED-Beschichtung (Kathoden-Elektroden-Beschichtung) für Korrosionsbeständigkeit mit gleichmäßiger Beschichtung und kontrollierter Schichtdicke von 20-30 Mikron aufweisen.
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