Bei Anwendungen zur Stromerzeugung sind die Regeln für den Anschluss an Versorgungsnetze in den Normen CEI 0-21 und CEI 0-16 festgelegt. Insbesondere verlangen die Normen, dass ein interface protection system (IP) installiert wird, um den Status des Netzes zu überwachen, damit die Erzeugungsanlage an das Netz angeschlossen werden kann.
Die Normen legen außerdem fest, dass die mit Strom versorgten Komponenten des Systems (einschließlich der Notstromversorgung für NA-Schutzrelais, der Schütz-Spule und der Ersatztrennspule, falls vorhanden) die Stromversorgung für mindestens 5 Sekunden aufrechterhalten, wenn die Hauptstromversorgung ausfällt.
Diese Anforderung wird häufig durch die Installation einer USV an den Nebenleitungen erfüllt, an der das IP-Gerät angeschlossen ist.
Es ist jedoch nicht jede USV geeignet: Entscheidend ist, dass sie in der Lage ist, jegliche Mikrounterbrechungen beim Umschalten von Netz- auf Batteriestrom zu beseitigen, da sich sonst das Schütz öffnet und somit die Anforderungen der Normen verletzt werden.