Wasseraufbereitung
Zugelassener Fachbetrieb nach § 19 WHG sowie VbF zur Erstellung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Dosieren und Behandeln wassergefährdender Stoffe unterliegen wir der Fremdüberwachung zur Qualitätssicherung beim TÜV Süddeutschland.
• Mögliche Nutzvolumen : 0,1 - 50 m³
• Alle Abmessungen sind möglich