Druckwächter mit Rohrfeder sind Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion im Sinne der Druckgeräterichtlinie, geeignet zum Schutz des Druckgerätes bei einem Über- und/oder Unterschreiten der zulässigen Grenzen. Sie fallen unter PED 1G Kat. IV und wurden einer EG-Baumusterprüfung unterworfen. Die Anforderungen gemäß VdTÜV Merkblatt- Druck 100 werden erfüllt. Diese Druckmessgeräte dürfen im Geltungsbereich des vorliegenden Zertifikats und der VdTÜV-Bauteilkennzeichen nur in Verbindung mit den u.g. elektrischen Auswerteeinheiten betrieben werden. Druckmessgerät und elektrische Auswerteeinheit bilden gemeinsam den Druckwächter. Durch den robusten Aufbau hat sich das Gerät besonders für den Betrieb unter erschwerten Bedingungen bewährt.