Bestimmung
Der Ventilator ist entweder zur Druck- oder Sauglüftung von Räumen und Arbeitsplätzen bestimmt. Er eignet sich vor allem zur Bedienung von Anlagen, die aus mehreren Lokalabzügen bestehen. Er ist für stationäre Montage in Lüftungsräumen oder anderen technischen Räumen vorgesehen, kann jedoch nicht zur Förderung von Luft mit kaustischen Schmutzstoffen, die explosiv sein können, benutzt werden. Das Gerät erfüllt die Anforderungen der ErP-Richtlinie 2009/125/EG.