Für den Einbau in Rohrleitungen zum Schutz von Behältern und Anlagenteilen gegen Deflagration brennbarer Flüssigkeiten und Gase.
Einsetzbar für alle Stoffe der Explosionsgruppe IIA1 (alt: I) mit einer Normspaltweite (MESG) ≥ 1,14 mm. Beidseitig wirkend für einen
maximalen Betriebsdruck von ≤ 1,2 bar abs. und einer Betriebstemperatur von ≤ 60 °C. Der Abstand von der Zündquelle bis zur Armatur darf eine Länge von 50 x Rohrinnendurchmesser nicht überschreiten. Der Einbau der Deflagrationsrohrsicherung ist sowohl in horizontal als auch in vertikal verlaufenden Leitungen zulässig. Zur Erfassung eines Nachbrandes auf dem KITO®-Rost kann die Armatur optional mit einem Thermofühler auf der entsprechenden Seite ausgerüstet werden.