Aufgrund baurechtlicher Vorschriften dürfen Wände oder Decken, die der brandschutztechnischen Abtrennung in Gebäuden dienen, nicht mit Öffnungen versehen werden. Ausnahmen sind zulässig, wenn die Gebäudenutzung dies erfordert..
Durchdringen Förderanlagen Gebäudeabschlüsse, die aufgrund der brandschutztechnischen Konzeption aus feuerwiderstandsfähigen und rauchdichten Wänden und Decken bestehen, müssen die dabei entstehenden Öffnungen im Brand- oder Störfall durch Förderanlagenabschlüsse (FAA) geschlossen werden. Hierzu bieten wir Ihnen speziell auf den jeweiligen Anwendungsfall zugeschnittene Lösungen an.
Zu Berücksichtigen sind hierbei die unterschiedlichen Förderanlagen-Typen (wie z.B. Rolle, Gurt, Kette etc.) und ob die Fördertechnik im Schließbereich des Brandschutztores ungetrennt oder mit einer Lücke getrennt ist. Neben einer zugelassenen Feststellanlage (Torsteuerung) kommen darüber hinaus Steuerungssysteme zum Einsatz, die im Stör- oder Brandfall das Freifahren des Schließbereichs sicherstellen.
Durch die hohen Anforderungen unterscheidet sich ein Förderanlagenabschluss deutlich von einem Brandschutztor und wird deshalb auch nach einer eigenen Richtlinie geprüft. Diese sehen u.a. auch eine mindest Feuerwiderstanddauer von 90 Minuten (EI 90) vor.
Unsere Förderanlagenabschlüsse basieren auf bewährten Konstruktionsprinzipien. Daraus ergeben sich folgende Einsatzvorteile für den Betreiber:
eigenstabile Stahlkonstruktion, auf eine lange Lebensdauer ausgelegt
permanente Funktionskontrolle der Bauteile
schneller und preiswerter Austausch von Verschleißteilen
geringe Wartungskosten