Die Stromversorgung von Telefonanlagen und von FM- und TVVerstärkern haben schon immer die Lösung zahlreicher komplexer Probleme und die Erfüllung verschiedener Voraussetzungen erfordert, wie z. B.:
Gewährleistung der Sicherheit des für die technischen Eingriffe an den Anlagen zuständigen Personals, wie vom gesetzesvertretenden Dekret Nr. 626 vom 19.09.94 vorgesehen,
Gewährleistung des unterbrechungsfreien Betriebes der Station
Einrichtung eines kompakten Verteilersystems für alle normalerweise in einer Zwischensenderstation vorhandenen Verbraucher,
Beschränkung der Installations- und Betriebskosten,
Möglichkeit eines schnellen und kostengünstigen Wartungsdienstes.
SICHERHEIT DER PERSONEN
Um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten ist es außerdem notwendig, dass:
die Räume, in denen die Telekommunikationsgeräte untergebracht sind, ausschließlich von Fachpersonal betreten werden können,
alle spannungsführenden Teile der Geräte mit ausschließlich mit Werkzeug entfernbaren Barrieren ausgestattet sind,
die elektrischen Anlagen fachgerecht eingerichtet werden.