Der Panikschutz muss dafür sorgen, dass die Tür von den Benutzern eines Gebäudes im Notfall jederzeit geöffnet werden kann. Diese Funktion wird insbesondere in den Vorschriften zum Brandschutz (Kennwerte Brandschutz) und Panikschutz berücksichtigt. Notausgangstüren befinden sich nämlich meist auf Fluchtwegen und müssen schnell und mühelos in Fluchtrichtung geöffnet werden können.
Diese Notausgangstüren kommen im Allgemeinen in Einrichtungen mit Publikumsverkehr oder im öffentlichen Raum zum Einsatz, aber auch an Arbeitsstätten. Zu unseren Kunden, die am häufigsten nach solchen Türen fragen, gehören unter anderem Großhandel, Veranstaltungsorte, Krankenhäuser, Industrie, Büros …
Je nach Einsatzort weisen Notausgangstüren auch andere Eigenschaften wie Brandschutz, Einbruchhemmung, Durchschusshemmung, Schalldämmung etc. auf.
Heinen verfügt über große Erfahrung im Bereich Panikschutz: So wird eine Vielzahl geprüfter und bewährter Betätigungselemente angeboten und kann der Panikschutz mit den anderen Türeigenschaften kombiniert werden.
Die Heinen
Panik und Notausgangstüren
Es gibt Unterschiede zwischen „Notausgangstüren“ und „Paniktüren“:
Eine Nottür ist ein Notausgang in Gebäuden, in denen die anwesenden Personen den Notfallplan kennen. Die Lage der Notausgänge ist bekannt, um Paniksituationen zu vermeiden. Eine Nottür muss mit einem Türdrücker oder einer speziellen Panikstange EN179 geöffnet werden.
Eine Paniktür wird in einem Gebäude installiert, in dem sich eine große Anzahl von Personen aufhält, die nicht unbedingt den Plan der Notausgänge kennen. Das Ziel ist es, dieses Publikum durch Türen,