Absicherung von Maschinen
Gefährliche Maschinen und Anlagen werden sehr häufig zum Schutz des Bedieners mit verriegelten trennenden Schutzeinrichtungen (Schutztüren) mit Zuhaltung ausgerüstet. Deren Funktion ist es:
a) die gefährdenden Maschinenfunktionen zu verhindern, wenn die Schutztür nicht geschlossen und verriegelt ist
b) die Schutztür so lange geschlossen und verriegelt zu halten, bis das Verletzungsrisiko vorbei ist.
Allgemeines Beispiel:
Eine Maschine hat eine oder mehrere Wartungs-
klappen oder ist durch eine oder mehrere Schutztüren begehbar. Einerseits muss sichergestellt sein, dass die Maschine abgeschaltet ist, bevor eine dieser Klappen oder Türen geöffnet werden kann...
...andererseits darf die Maschine erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn alle Klappen oder Türen geschlossen sind, und sich niemand mehr innerhalb der Maschine aufhält.
Nutzen für den Anwender
Solche Verriegelungssysteme mit Zuhaltung sind beispielsweise schlüsselbetätigte mechanische Verrieglungen, auch Schlüsseltransfersysteme genannt. Diese beruhen auf der leicht einzusehenden Prämisse, dass ein Schlüssel sich zur gleichen Zeit nicht an zwei Stellen befinden kann - er kann beispielsweise in einen Schalter eingesteckt sein ODER zum Öffnen einer Zuhaltung benutzt werden. Eine weitere sicherheitstechnisch bedeutsame Eigenschaft ist es, dass ein Schlüssel nur in einem sicheren Zustand abgezogen werden kann, bei dem keine Gefährdungen vorliegen - ein Schalter ist abgeschaltet, eine Zuhaltung geschlossen und verriegelt.