Kein Durcheinanderwerfen auf dem Fußboden.
Gesamtbeseitigung des Abgases in den Voraussetzungen.
Schutz der Operatoren (Auftrag vom 1. von April 1964 n° 206 Artikel 19). Die Energieeinsparung wegen eines Auffangens an der Quelle verglich mit einem allgemeinen Ventilation System. 4 Durchmesser: - 75 Millimeter für helle Träger. - 100 Millimeter für die hellen und kommerziellen Träger. - 125 Millimeter für Lastwagen. - 150 Millimeter für sehr schwere LKWas. 3 Längen: 7 m, 10 m und 13 M.
Fluß: von 350 bis 1 300 m3/h.
Mit oder ohne Ventilator integriert
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