Anforderungen an die Entsorgung von Lebensmittelabfällen gemäß Marpol-Anlage V
Die in der MARPOL-Anlage V präzisierten Regeln zur Verhütung der Verschmutzung durch Schiffsmüll wurden überarbeitet und traten am 1. Januar 2013 in Kraft. Diese Anlage gilt für alle Schiffe. Die wichtigsten Änderungen in der überarbeiteten MARPOL-Anlage V bezüglich der Einleitung von Lebensmittelabfällen sind
Die Entladung für zerkleinerte oder gemahlene Lebensmittelabfälle ist für Entfernungen erlaubt
mehr als drei (3) Seemeilen vom nächsten Land außerhalb von Sondergebieten entfernt.
Die Entladung für Lebensmittelabfälle (nicht zerkleinert) ist für Entfernungen von mehr als drei (3) Seemeilen erlaubt
als zwölf (12) Seemeilen vom nächsten Land außerhalb von Sondergebieten.
Die Entladung für zerkleinerte oder gemahlene Lebensmittelabfälle ist für folgende Entfernungen erlaubt
mehr als zwölf (12) Seemeilen vom nächstgelegenen Land innerhalb von Sondergebieten.
Diese "Sondergebiete" sind - nach den MARPOL-Regeln - die meisten europäischen Gewässer wie Ostsee, Nordsee oder Mittelmeer. Die zerkleinerten oder gemahlenen Lebensmittelabfälle müssen durch ein Sieb mit Öffnungen von nicht mehr als 25 mm passieren können.
Um diese Anforderung zu erfüllen, wird die Installation einer Zerkleinerungsmaschine für Lebensmittelabfälle erforderlich sein.
Die Delitek-Lösung
An Bord eines modernen Schiffes wird eine beträchtliche Menge an Lebensmittelabfällen aus Kombüsen, Pantrys und Zubereitungsbereichen gesammelt. Um die Anforderungen zu erfüllen, müssen die Lebensmittelabfälle möglicherweise an Bord gelagert und verarbeitet werden.
Delitek hat ein effizientes Vakuumsystem zum Sammeln, Transportieren und Weiterverarbeiten von Lebensmittelabfällen entwickelt. Der Transport mittels Vakuum reduziert den Bedarf an komplizierten Rohrleitungen und Pumpen.
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