Mit Grifflöchern, Hilfs- und Begrenzungsmarkierung zum Einbringen bzw. Herausnehmen von Hand auf Führungsschienen.
Die Hilfsmarkierung ist eine gepunktete Linie mit mindestens 525 mm Abstand vom hinteren Plattenrand. Diese Markierung darf beim Auflegen der isolierenden Schutzplatte nicht übergriffen werden.
Die Begrenzungsmarkierung ist eine durchgezogene Linie und gilt als Begrenzung der Handhabe zum Schutzteil. Diese Markierung darf beim Einschieben der Platte nicht übergriffen werden und muss, wenn die Schutzplatte eingeschoben ist, mindestens 525 mm von unter Spannung stehenden Teilen entfernt sein.