Den Herstellern elektrischer Antriebstechnik kommt eine entscheidende Rolle im Energieeinsparungsprozess zu: zwei Drittel des gesamten industriellen Energieverbrauchs entsteht durch mit Elektromotoren angetriebene Maschinen. Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, Energieressourcen zu schonen, CO2-Emissionen zu reduzieren und Energiekosten zu sparen und somit bis 2020 Treibhausgase um 20 % zu reduzieren. Zu diesem Zwecke wurde im Jahr 2009 eine Verordnung erlassen, die spezifische Anforderungen an Elektromotoren definiert, um dem Energiesparziel der EU gerecht zu werden.
Energieeinsparungen von bis zu 135 Milliarden Kilowattstunden pro Jahr möglich
Die Anforderungen im Detail: im Zuge eines neuen Messverfahrens legte die Verordnung Wirkungsklassen für Niederspannungs-Drehstrom-Asynchronmotoren im Leistungsbereich von 0,75 kW bis 375 kW fest. IE2 bezeichnet einen hohen Wirkungsgrad und IE3 einen Premium Wirkungsgrad (IE steht für „International Efficiency“). Ab 2015/2017 greifen die Anforderungen und Maßnahmen der Wirkungsgradklasse IE3. Durch den Einsatz von modernen Energiesparmotoren können europaweit Energieeinsparungen von bis zu 135 Milliarden Kilowattstunden und eine CO2-Reduktionen von 69 Millionen Tonnen pro Jahr erzielt werden. In Deutschland ließen sich pro Jahr Energieeinsparungen in Höhe von 38 Milliarden Kilowattstunden erzielen.