Eine Senkung des Geräuschpegels um 3 dB(A) kann wie eine Halbierung des Geräuschpegels wirken, was bedeutet, dass die APV-Reduzierung um 6 dB(A) eine stark verbesserte Arbeitsumgebung für das gesamte Betriebspersonal darstellt. Die Schallschutzkabine reduziert den Lärmpegel so weit, dass kein Gehörschutz mehr erforderlich ist. Die neue Schallschutzkabine wurde entwickelt, um die Lärmemissionen der Homogenisatoren mit höherer Kapazität zu reduzieren. Bei den kleineren Homogenisatoren sind die bestehenden Lärmpegel nicht signifikant.
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