Dieser Tatsache wird in Deutschland jedoch kaum Rechnung getragen, da es für einen reibungslosen Workflow im Unternehmen oft unerlässlich ist ein Schnelllauftor zu verbauen. Genehmigungen für Schnelllauftore in Fluchtwegen werden aktuell ausschließlich durch bauaufsichtliche Zustimmung im Einzelfall erteilt.
Laut der Deutschen Gesellschaft zur Unfallverhütung (DGUV), deren Träger die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind, dürfen automatische Schiebetüren und Schnelllauftore (ausgenommen Feuer- und Rauchschutztüren und -tore) nur verwendet werden, wenn sie bei Ausfall der Energiezufuhr selbsttätig öffnen oder über eine manuelle Öffnungsmöglichkeit (Break-Out) verfügen.
Bei Ausfall der Kraftbetätigung müssen solche Tore jederzeit von Hand zu öffnen sein. Auch nach einem Ansprechen der Sicherheitseinrichtungen (z. B. Sensorleisten) muss die manuelle Öffnung der Tür ohne erheblichen Kraftaufwand möglich sein.
Die einzige rechtssichere Lösung auf dem Markt ist das Aliga Escape!
Unsere Innentür ALIGA-Escape hat die Baumusterprüfung der PFB – Prüfstelle für Bauelemente – bestanden und ist somit als geprüftes Bauprodukt für den Einsatz in Flucht- und Rettungswegen zugelassen.
Das Aliga-Escape in einen Flucht- und Rettungsweg eingebaut
ALIGA-Escape Food: Zu 100% Edelstahl. Für sensible Hygienebereiche, z. B. in der Lebensmittel- oder Pharmaindustrie.
Das Aliga-Escape halb geöffnet
Toröffnung im täglichen Einsatz
Prüfzentrum für Bauelemente
Das ALIGA-Escape, eine klassische Tür mit integriertem Schnelllauftor, ist die Lösung für alle Einrichtungen mit Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen im Innenbereich