Mit der Phosphatelimination durch physikalisch-chemische Fällung werden gelöste Phosphate in ungelöste Phosphate umgewandelt und als Feststoff aus dem Abwasser entfernt. Als Fällmittel werden zumeist Eisen-Salze eingesetzt, u.a. Eisenchloride (FeCl2 oder FeCl3), Eisenchloridsulfat (FeClSO4) oder Eisen(II)-sulfat (FeSO4) sowie Polyaluminiumchlorid (PAC), Natriumaluminat und Aluminiumchlorid.
Die Fällmittel sind selbst wassergefährdend, Maßnahmen zur Leckage-Erkennung, der Verhinderung von unkontrolliertem Austritt, sind daher zwingend erforderlich.
Die Phosphatelimination kann technisch auf unterschiedliche Weisen umgesetzt werden. Jedes Verfahren hat dabei spezifische Vor- und Nachteile.
Simultanfällung: Verbesserung des Anlagenbetriebes
Vorfällung mit nachgelagerter biologischer Stufe: Häufig zur Entlastung in die Jahre gekommener Kläranlagen, als Dauerlösung nicht immer sinnvoll
Nachfällung: Sehr gute Phosphorablaufwerte bei hohem Fällungsmittelverbrauch